{"id":769,"date":"2024-10-28T17:49:10","date_gmt":"2024-10-28T16:49:10","guid":{"rendered":"https:\/\/bkv-gerthe.de\/?page_id=769"},"modified":"2024-10-28T18:18:24","modified_gmt":"2024-10-28T17:18:24","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bkv-gerthe.de\/?page_id=769","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n\n\n<p><strong>des<br><\/strong><strong>\u201eBergmanns-Kameradschafts-Vereins Gl\u00fcckauf Gerthe 1891 e.V.\u201c<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 \u2013 Name, Sitz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBergmanns-Kameradschafts-Verein Gl\u00fcckauf Gerthe 1891\u201c und hat seinen Sitz in Bochum. Er ist am 08. M\u00e4rz 2003 unter der Nr.14 VR 3502 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum eingetragen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 \u2013 Zweck, Aufgaben und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Zweck des Vereins ist die Erhaltung und F\u00f6rderung der bergm\u00e4nnischen Tradition und Kameradschaft sowie des bergm\u00e4nnischen Brauchtums.<\/p>\n<p>(2) Der Satzungszweck wird insbesondere erf\u00fcllt durch:<\/p>\n<p>&nbsp;o Durchf\u00fchrung von Stadtteilveranstaltungen, bzw. Teilnahme an entspr. Veranstaltungen und <br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; deren Unterst\u00fctzung<br>&nbsp;o Teilnahme an \u00f6rtlichen und \u00fcber\u00f6rtlichen Brauchtumsfesten,<br>&nbsp;o Unterst\u00fctzung der Schulen bei der Behandlung bergm\u00e4nnischer Themen,<br>&nbsp;o Durchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfiger Kameradschaftstreffen<\/p>\n<p>(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabh\u00e4ngig.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 \u2013 Mittel<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Die zur Erf\u00fcllung seines Zwecks erforderlichen Mittel erwirbt der Verein durch Beitr\u00e4ge und private und \u00f6ffentliche Spenden und Zuwendungen.<\/p>\n<p>(2) \u00dcber die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand bis zu einer H\u00f6he von 1.000 Euro im Einzelfall. Dar\u00fcber hinaus entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 \u2013 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden. Die Aufnahmeerkl\u00e4rung ist an den Vorstand zu richten, der \u00fcber die Aufnahme entscheidet.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliedschaft endet durch<\/p>\n<p>o Austritt,<br>o Ausschluss oder<br>o Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags im vorhergehenden Gesch\u00e4ftsjahr.<\/p>\n<p>(3) Der Austritt ist nur mit viertelj\u00e4hrlicher K\u00fcndigung zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(4) \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der\/die Betroffene ist vorher zu h\u00f6ren und kann im Falle seines\/ihres Ausschlusses die Mitgliederversammlung zur endg\u00fcltigen Entscheidung anrufen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 \u2013 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitglieder entrichten einen Beitrag, der nach H\u00f6he und Zahlungsweise von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 \u2013 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 \u2013 Organe<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>o die Mitgliederversammlung und<br>o der Vorstand<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 \u2013 Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Sie werden vom Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich einberufen. Die erste<br>Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal des Jahres statt.<\/p>\n<p>(2) Bei Bedarf sind au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen. Dies muss geschehen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt. Die Einberufung muss mit einer Frist von 14 Tagen nach Eingang des Antrags vorgenommen werden.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 \u2013 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>o Wahl und Entlastung des Vorstandes,<br>o Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<br>o Beratung der Jahresrechnung (Kassenbericht),<br>o Beschlussfassung \u00fcber den Jahresbeitrag und<br>o Beschlussfassung \u00fcber die Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 \u2013 Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>o dem\/der Vorsitzenden<br>o dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<br>o dem\/der Kassierer\/in<br>o bis zu drei Beisitzern\/innen<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Amtszeit verl\u00e4ngert sich notfalls bis zum Tag der Neuwahl. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(3) Der Vorstand leitet den Verein im Sinne des \u00a7 2. Er verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen und stellt die<br>Jahresrechnung auf.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand gem. \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der Vorsitzenden, dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in und dem\/der Kassier\/in. Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein durch die\/den Vorsitzenden mit einem weiteren Mitglied des v. g. Vorstandes vertreten.<\/p>\n<p>(5) Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Wahlzeit aus, beauftragt der Vorstand ein weiteres Mitglied mit der kommissarischen Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung, in der der Vorstand neu gew\u00e4hlt wird.<\/p>\n<p>(6) Der Vorstand (Absatz 1) ist mit einfacher Mehrheit beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(7) Der Vorstand erh\u00e4lt f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit keine Verg\u00fctung.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 \u2013 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer, die j\u00e4hrlich die Kasse auf ordnungsgem\u00e4\u00dfe<br>Buchf\u00fchrung und Verwendung der Mittel hin pr\u00fcfen. Sie erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und stellen den Antrag auf Entlastung oder nicht Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p>(2) Die Wahlzeit betr\u00e4gt zwei Jahre. Bei der erstmaligen Wahl nach dieser Satzung ist darauf zu achten, dass ein Kassenpr\u00fcfer nur f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hlt wird, damit sich die Wahlzeiten der beiden Kassenpr\u00fcfer in der Folgezeit \u00fcberschneiden. Wiederwahl in unmittelbarer Folge ist nur einmal zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(3) Die Kassenpr\u00fcfer sind keine Mitglieder des Vorstandes.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 \u2013 Abstimmungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<\/p>\n<p>(2) Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>(3) Der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Vereins. Ist diese Mehrheit nicht gegeben, wird eine neue Mitgliederversammlung einberufen, in der die Beschlussfassung mit einer Zweidrittelmehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder ausreichend ist. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/p>\n<p>(4) Abgestimmt wird durch Handaufheben; es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Abstimmung.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 \u2013Niederschriften<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. Sie werden von dem\/der Vorsitzenden und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in unterzeichnet und in der n\u00e4chsten Versammlung bzw. Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 14\u2013 Ehrungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitglieder k\u00f6nnen f\u00fcr besondere Verdienste um den Verein geehrt werden. Au\u00dferdem werden die Mitglieder f\u00fcr besondere Zeiten der Mitgliedschaft, Erreichen bestimmter Altersgrenzen und Hochzeitsjubil\u00e4en ausgezeichnet. Einzelheiten werden in einer Ehrungsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird, geregelt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 15 \u2013 Vereinsverm\u00f6gen bei Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das nach Abzug eventueller Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsverm\u00f6gen an das \u201eDeutsche Bergbaumuseum Bochum\u201c, das es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 16 \u2013 Schlussbestimmung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Bochum.<\/p>\n<p>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 11. M\u00e4rz 2023 beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des\u201eBergmanns-Kameradschafts-Vereins Gl\u00fcckauf Gerthe 1891 e.V.\u201c 1 \u2013 Name, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBergmanns-Kameradschafts-Verein Gl\u00fcckauf Gerthe 1891\u201c und hat seinen Sitz in Bochum. Er ist am 08. 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